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B E T E I L I G U N G

 

Die BAGP zählt zu den maßgeblichen Patienten(beratungs)organisationen, die nach § 140 f SGB V auf Bundesebene im Gemeinsamen Bundesausschuss mitwirken (s. www.g-ba.de).

In mehreren Bundesländern gibt es Strukturen zur Unterstützung der Patientenbeteiligung. Nähreres dazu erfahren Sie auf der Seite patientenbeteiligung.de.

Nützlich ist auch ein Blick auf die Webseiten www.bagp.de/beteiligung und www.bagp.de/medien